| Damit beim Umzug alles problemlos klappt: Tipps zur Vorbereitung, Infos zu Versicherungen, Checklisten, Umzugsfirmen und Steuern | |||||||||
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TransportschadenEin Schaden am Umzuggut sollte bei einem ordnungsgemäß durchgeführten Umzug eigentlich nicht passieren, ist aber leider nicht auszuschließen. Für einen Transportschaden haftet die Transportversicherung bzw. die Grundhaftung des Spediteurs. Zu unterscheiden sind dabei Schäden, die beim Transport des Gutes und bei der Behandlung aufgetreten sind ( Verpacken, Auspacken ) und Schäden die durch das Personal verursacht wurden ( Treppenhaus verkratzt, Eingangstür kaputt o.ä.). Letzteres sind keine Schäden für die Transportversicherung sondern werden die durch Betriebshaftpflicht des Spediteurs abgedeckt. Die Art des Schadens entscheidet über die leistende Versicherung. Wenn nur die Grundhaftung des Spediteurs besteht ( Sie haben keine zusätzlicher Transportversicherung abgeschlossen ), dann ist die Haftung sowohl in der Höhe ( 620 Euro / m³ ) als auch auf bestimmte Schadensereignisse begrenzt. Genaueres finden Sie in den "Haftungsbedingungen für Möbelspediteure" ( Beiblatt zum Umzugsvertrag ). Bevor etwas passiert ist: fertigen Sie zusammen mit dem Kolonnenführer der Umzugsfirma eine sogenanntes "Vorschadenprotokoll" an. In diesem Protokoll werden Beschädigungen an Gegenständen und meist auch deren Zustand vor dem eigentlichem Umzug kurz dokumentiert. Dieses Protokoll dient bei Streitigkeiten beiden Seiten. Also aufpassen! Kopie fordern und keine Blankounterschrift unter Sätze wie "Gebrauchte Möbel mit vielen Gebrauchsspuren... ) Nachdem etwas passiert ist: Fristgemäße Beanstandung sichert Ihre Ansprüche. Fertigen Sie zusammen mit dem Kolonnenführer der Umzugsfirma eine sogenanntes "Schadenprotokoll" an. In diesem Protokoll werden offensichtliche Beschädigungen nach Abschluß des eigentlichem Umzugs kurz dokumentiert. Tipp: Offensichtliche Schäden müssen Sie innerhalb des dem Umzugstag folgenden Tages angemelden. Machen Sie dies am besten schriftlich, per Fax oder auch per Email. Für verdeckte Schäden haben Sie 14 Tage Zeit. Am besten machen Sie auch ein paar schöne Fotos, sowohl vorher als auch nach dem Umzug. Versicherungen mögen gerne Digitalfotos... das spart den Außendienst ;) und beschleunigt den Ablauf. Durch Ihre Schadensmeldung sollte sich nach ein paar Tagen ein Mitarbeiter der Transportversicherung bei Ihnen melden und mit Ihnen den weiteren Verlauf klären. Wenn nicht fordern Sie die Nennung eines Ansprechparter bei der Versicherung und setzen sich direkt mit dem Versicherer in Verbindung. Lesen Sie auch unseren Artikel über die Transportversicherung beim Umzug oder Suchen und Schreiben nach weiteren Informationen in einem Umzugsforum.. |
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